Hier im Überblick: die Beförderungskriterien in Ämter nach A9+AZ und A 11; es können nur diejenigen Beamten und Beamtinnen befördert werden, die die nachstehenden Kriterien erfüllen; für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.04.2018 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.
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