Leider sind die Angriffe auf Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Polizeibeamte erneut angestiegen, bei den Polizisten/-innen um 3,1 % und bei den Rettungskräften um 7 %. Mit 2.051 beim Einsatz verletzten Polizeibeamten/-innen ist im vergangenen Jahr 2015 ein neuer Höchststand erreicht. Die Forderung der Gewerkschaft der Polizei, seitens des Staates hier mit einem eigenen § 115 Tätlicher Angriff im Strafgesetzbuch Flagge zu zeigen, ist aktueller denn je.
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