Die Absicht eine Regelanfrage bei Polizeianwärtern einzuführen ist ein sinnvolles Instrument und eine weitere Möglichkeit, um bei den Polizeianwärtern extremistische Gesinnungen auszuschließen. Diese Anfrage gibt es bereits seit 2016 bei angehenden Richtern und Staatsanwälten, warum also nicht auch bei der Polizei? Bedenken haben wir als GdP nicht. Jeder, der sich bei der Polizei bewirbt und sich selbst betreffend kein schlechtes Gewissen hat, darf damit auch kein Problem haben. Zudem finden ja jetzt schon polizeiinterne Sicherheitsüberprüfungen und Abfragen über strafrechtliche Verfehlungen statt. Eine bundeseinheitliche Regelungslage wäre hier wünschenswert und ein ebenso zielführender wie hilfreicher Ansatz. Es darf nicht sein, dass bereits bei Einstellung der Polizeianwärter extremistisches Gedankengut vorhanden ist.
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