Viele Verwaltungsvorgänge müssen nicht zwingend von Vollzugsbeamten erledigt werden. Diese können auf den Arbeitnehmerbereich übertragen werden. So können sich die Beamtinnen und Beamten auf ihre originären Aufgaben konzentrieren, die sie in ihrer langen Ausbildungszeit erlernt haben. Dazu benötigt die Bayerische Polizei allerdings mehr Hebungsmöglichkeiten im Arbeitnehmerbereich, da der Tarifvertrag diese Tätigkeiten nur in höheren Entgeltgruppen rechtfertigt. „Durch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann der Vollzugsbereich enorm entlastet werden“, so die stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Karin Peintinger.
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