Das derzeit geltende beamtenrechtliche Versorgungsrecht weist nach Meinung der GdP Bayern offenkundige Schutzlücken in einer Pandemielage auf, weshalb sich die GdP Bayern dafür ausspricht, das Versorgungsrecht zu erweitern. In Situationen wie denjenigen, die in der aktuellen Covid-Pandemie häufig vorkommen, in denen die Beamtinnen und Beamten einem besonderen Kontaktrisiko ausgesetzt sind und sich einsatzbedingt nicht selbst schützen können, muss das geltende Versorgungsrecht den Pandemiebedingungen angepasst werden. In der aktuellen Situation erweisen sich die bestehenden versorgungsrechtlichen Regelungen als unzureichend. Je höher das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben müssen.
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