Mit IMS Az. C1-0272-9-1 vom 09.07.2021 wurde der künftige Ausstattungsumfang mit Holstern bei der Bayerischen Polizei festgelegt. Grundsätzlich haben sich die vorhandenen Holster vor allem im uniformierten Dienst sehr gut bewährt. In der Praxis kam es aber in Einzelfällen - vor allem beim Sitzen in Streifenfahrzeugen - zu individuellen Komfort-Problemen, mitunter sogar teils zu Verletzungen beim Tragen des Holsters Standard.
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