Bereits seit dem 25.10.2017 gilt bei der Bayer. Polizei die Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraum- und Telearbeit. Ergänzend hierzu wurde eine Prüfung der weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit, des sog. „Flexitages“, im Rahmen eines Pilotprojekts durchgeführt, das die GdP stets aktiv mit begleitete. Die seit Jahren durch die GdP geforderte Flexibilisierung greift jetzt das BayStMI auf und sieht in Kürze einen geeigneten Zeitpunkt, die Erfahrungen aus dem intensivierten Homeoffice auf die Allgemeine Aufbauorganisation und damit im regelmäßigen Dienstbetrieb umzusetzen. Die Zusatzvereinbarung „Gelegentliches Arbeiten zu Hause“ wird in Kürze unterzeichnet und in Kraft treten.
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