Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2022 alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, die mit dem Entlastungspaket III beschlossene steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie aufgrund der gestiegenen Energie- und Inflationsraten auszuzahlen. Kürzlich abgeschlossene Tarifabschlüsse (IG Metall und IGBCE) zeigen, dass diese Einmalzahlung auch von der Arbeitgeberseite als Entlastung für die Beschäftigten akzeptiert wird. Gibt es die Inflationsausgleichsprämie im öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte, Beamt:innen, Rentner:innen und Versorgungsempfänger:innen in Bayern? Ob diese im öffentlichen Dienst ausbezahlt wird, steht noch nicht fest! Die GdP Bayern will in den Tarifverhandlungen mit dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ab Januar 2023 bzw. im Bereich der Länder ab Oktober 2023 vorrangig auf eine deutliche Erhöhung der Entgelte in den Tarifverhandlungen setzen.
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