Eine Uralt-Forderung der GdP, nämlich 5 Euro DUZ für die Nachtdienststunde, soll endlich erfüllt werden. Entschieden ist noch nichts. Folgender Zeitplan wird diskutiert: 4,00 Euro ab 01.01.2017, 4,50 Euro ab 01.01.2018, 5,00 Euro ab 01.01.2019. Allerdings soll die monatliche steuerpflichtige Schichtzulage im Gegenzug gestrichen werden, um tatsächlich geleistete Dienste besser zu vergüten. Einer Streichung kann frühestens ab 2019 zugestimmt werden, wenn die 5 Euro umgesetzt sind. Details und die Finanzierung sollen nochmals bei einer Klausurtagung der Staatsregierung beschlossen werden. Die letzte Entscheidung trifft ohnehin der Bayerische Landtag mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 sowie der Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung.
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