Die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes war notwendig und eine der heutigen Bedrohung durch Terror- und Amoklagen und Schwerstkriminalität angemessene und zeitgerechte Maßnahme; die GdP Bayern kann deshalb die Meinung und die Haltung des Bundesvorsitzenden Oliver Malchow und seines Stellvertreters Jörg Radek nicht teilen, unterstützen und vor allem auch nicht nachvollziehen: Polizei ist Ländersache und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
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