Die Anpassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) war notwendig um die europäische Datenschutzrichtlinie und neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz umzusetzen: Das neue Gesetz stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei, gibt ihr zeitgemäße Befugnisse und ermöglicht ein früheres Eingreifen im Kampf gegen Terror, Amokläufe und Schwerstkriminalität; wir als GdP und Polizei bedauern, dass durch Halbwissen oder gezielt Falschdarstellungen in die Öffentlichkeit getragen werden um hier Wahlkampf zu betreiben und dabei bürgerfreundliche Datenschutzregelungen und zeitgemäße Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei in den Hintergrund geraten.
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